Rechtsprechung
LAG Hamm, 15.07.2004 - 8 Sa 425/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Kündigung / Diebstahl / wichtiger Grund / Beweis / Indizien
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 626 BGB / § 1 KSchG / ZPO § 286
Kündigung / Diebstahl / wichtiger Grund / Beweis / Indizien - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch fristlose Kündigung bzw. durch ordentliche Kündigung wegen Entwendung einer im Eigentum des Arbeitgebers stehenden Sache; Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde; Erfordernis der Feststellung des ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 286; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 4
Misslungener Indizienbeweis bei Kündigung wegen Diebstahls - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bielefeld, 10.02.2004 - 5 Ca 2645/03
- LAG Hamm, 15.07.2004 - 8 Sa 425/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus LAG Hamm, 15.07.2004 - 8 Sa 425/04
Für die Überzeugungsbildung des Gerichts bedarf es zwar keiner Gewissheit im naturwissenschaftlichen Sinne, vielmehr ist ein Überzeugungsgrad ausreichend, welcher vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH 53, 245, 256; Zöller/Greger, § 286 ZPO Rz 19).
- LSG Schleswig-Holstein, 25.01.2008 - L 3 AL 72/07
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Eigenkündigung bei drohender …
Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ist von den Arbeitsgerichten in einer Vielzahl jüngerer Entscheidungen (veröffentlicht in juris) eine fristlose Kündigung bei Diebstahl bzw. Unterschlagung geringwertiger Sachen für rechtmäßig erklärt worden: Landesarbeitsgericht [LAG] Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.02.2007, 9 Sa 292/06 [drei- bis viermal drei bis vier Brötchen]; Hessisches LAG, Urteil vom 08.09.2007, 3 Sa 2206/05 [drei Überraschungseier, ein Päckchen Kaffee, eine Leinentasche, eine Plastiktüte]; LAG Hamm, Urteil vom 31.08.2006, 17 Sa 536/06 [über das Deputat hinausgehend Frischholz abtransportiert]; Arbeitsgericht [ArbG] Frankfurt am Main, Urteil vom 23.08.2006, 22 Ca 803/06 [5 EUR]; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.07.2006, 6 Sa 295/06 [Bockwürste im Wert von 8, 05 EUR, mehrfache Nichtverbuchung von Kleinbeträgen wie 1, 80 EUR, 2,45 EUR, etc.]; ArbG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.07.2006, 22 Ca 966/06 [unerlaubtes Frankieren im Wert von zirka 5 EUR] bestätigt durch Hessisches LAG Urteil vom 14.05.2007, 16 Sa 1885/06; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 25.11.2005, 16 TaBV 54/05 [drei Pikkoloflaschen Sekt im Wert von knapp 6 EUR]; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.10.2005, 5 Sa 341/05 [Aluminiumreste aus dem Abfall für 79, 80 EUR an ein Entsorgungs- und Recyclingunternehmen veräußert]; ArbG Halle (Saale), Urteil vom 06.10.2005, 1 Ca 391/05 [eine Flasche Mineralwasser]; LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.08.2005, 3 Sa 375/05 [ein Brot im Wert von 2, 50 EUR]; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.02.2005, 2 Ta 26/05 [ein Kugelschreiber im Wert von 8, 74 EUR, ein Feuerzeug, beide als Werbegeschenke des Arbeitgebers vorgesehen]; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.2004, 12 Sa 107/04 [Kaffee vom Frühstücksbüffet 0, 20 EUR]; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.09.2004, 4 Sa 328/04 [regelmäßiger Verzehr von Kaffee und Backwaren]; LAG Hamm, Urteil vom 15.07.2004, 8 Sa 425/04 [ein Päckchen Kabelbinder, zwei Schleifmopteller]; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.10.2003, 7 Sa 784/03 [drei Weihnachtssterne]; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.04.2003, 2 Sa 15/03 [60 EUR]; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.08.2001, 12 Sa 43/01 [Zeitungen im Wert von 2, 70 DM]. - LSG Sachsen, 10.08.2006 - L 1 AL 102/05
Zeitweises Ruhen und teilweises Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld …
Hier ist zunächst und maßgeblich zu berücksichtigen, dass die Fälle, in denen von Arbeitsgerichten das Recht des Arbeitgebers zur außerordentlichen Kündigung bislang bejaht worden ist, entweder geringwertige Gegenstände betreffen, die marktfähig sind oder doch zumindest solche Gegenstände, die zwar nicht mehr marktfähig sind, aber bei objektiver Betrachtung gemäß ihrer bisherigen bestimmungsgemäßen Verwendung immer noch einen nicht zu vernachlässigenden Gebrauchs- bzw. Genussvorteil bieten und auch nach der Parallelwertung in der Laiensphäre nicht als Abfall angesehen werden (vgl. nur aus den letzten Jahren LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.02.2007 - 9 Sa 292/06 - juris [drei- bis viermal drei bis vier Brötchen]; Hessisches LAG, Urteil vom 08.09.2007 - 3 Sa 2206/05 - juris [drei Überraschungseier, ein Päckchen Kaffee, eine Leinentasche, eine Plastiktüte]; LAG Hamm, Urteil vom 31.08.2006 - 17 Sa 536/06 - juris [über das Deputat hinausgehend Frischholz abtransportiert]; Arbeitsgericht [ArbG] Frankfurt am Main, Urteil vom 23.08.2006 - 22 Ca 803/06 - juris [5 EUR]; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.07.2006 - 6 Sa 295/06 - juris [Bockwürste im Wert von 8, 05 EUR, mehrfache Nichtverbuchung von Kleinbeträgen wie 1, 80 EUR, 2,45 EUR, etc.]; ArbG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.07.2006 - 22 Ca 966/06 - juris [unerlaubtes Frankieren im Wert von zirka 5 EUR]; Hessisches LAG, Urteil vom 02.03.2006 - 5/11 Sa 765/05 - juris [4-er Pack Joghurt mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum]; LAG Niedersachsen - Beschluss vom 25.11.2005 - 16 TaBV 54/03 - juris [drei Pikkoloflaschen Sekt im Wert von knapp 6 EUR]; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.10.2005 - 5 Sa 341/05 - juris [Aluminiumreste aus dem Abfall für 79, 80 EUR an ein Entsorgungs- und Recyclingunternehmen veräußert]; ArbG Halle (Saale), Urteil vom 06.10.2005 - 1 Ca 391/05 - juris [eine Flasche Mineralwasser]; LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.08.2005 - 3 Sa 375/05 - juris [ein Brot im Wert von 2, 50 EUR]; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.02.2005 - 2 Ta 26/05 - juris [ein Kugelschreiber im Wert von 8, 74 EUR, ein Feuerzeug, beide als Werbegeschenke des Arbeitgebers vorgesehen]; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.09.2004 - 4 Sa 328/04 - juris [regelmäßiger Verzehr von Kaffee und Backwaren]; LAG Hamm, Urteil vom 15.07.2004 - 8 Sa 425/04 - juris [ein Päckchen Kabelbinder, zwei Schleifmopteller]; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.10.2003 - 7 Sa 784/03 - juris [drei Weihnachtssterne]; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.04.2003 2 Sa 15/03 - juris [60 EUR]).